Der VDS beobachtet Markttendenzen und erhebt unter seinen Mitgliedern und deren Geschäftspartner:innen regelmäßig Sprechergagen. Diese stellt er im VDS-Gagenkompass dar.
Der Gagenkompass wird regelmäßig an aktuelle Marktentwicklungen angepasst und erweitert. Schau‘ also gerne öfter mal vorbei!
Der untere Gagen-Durchschnitt ist darin in rot und der obere Gagen-Durchschnitt in grün abgebildet, woraus sich der Durchschnitt in schwarz ergibt.
Folgende Hinweise sind beim Lesen des Gagenkompasses zu beachten:
Die erhobenen Gagen bilden den deutschen und deutschsprachigen Markt ab.
Die erhobenen Gagen stellen weder eine offizielle Empfehlung, noch eine Verpflichtung dar. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und Vergleichbarkeit. Jede Sprecherin und jeder Sprecher gestaltet und verhandelt die eigenen Gagen individuell auf Basis des eigenen Marktwertes und der jeweiligen Anfrage mitunter auch ausserhalb der hier aufgeführten Gagenspanne.
Durch die Sprechergage wird nicht die eigentliche Sprachaufnahme wie ein Produkt verkauft, sondern die Gage deckt die Sprechertätigkeit und/oder deren jeweilige klar definierte Verwertungsrechte ab. Sie wird in diesem Sinne auch "Verwertungsgage" genannt. Die Verwertungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung übertragen.
Generell gilt bei Sprechergagen die Faustregel: 'Die Nutzung definiert die Gage'. Mit diesem Leitsatz können auf Basis des jeweiligen Verwertungsumfangs alle Anfragen kategorisiert und kalkuliert werden, auch wenn ein Vorhaben keinem Genre klar zuzuordnen ist.
Die finale Höhe einer Sprechergage kann – im Sinne einer seriösen Kalkulation – erst nach Nennung des gesamten Verwertungsumfangs (zeitlich, räumlich, medial/technisch) und Vorlage des Sprechertextes verbindlich ermittelt werden.
Die Leistungen eines Tonstudios, wie die Herstellung der Audioproduktion, das Erstellen von Castings, dessen Handlungskosten (HU), sowie aktuelle Künstlersozialabgaben werden durch die genannten Sprechergagen nicht abgedeckt und bedürfen einer zusätzlichen Vergütung. Mehr zu Homestudios findet sich unter Punkt 3.4.
Mögliche Spesen-, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Auslagen werden üblicherweise extra berechnet.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Preise sind freibleibend. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
Die Ansicht des Gagenkompass ist nicht für eine Nutzung auf mobilen Endgeräten auslegt.
Nutze den Kompass am besten an deinem Computer oder lade dir hier das PDF herunter.
Sofern nicht anders aufgeführt, gelten alle Einzelgagen pro Motiv / Film / Sendung / Folge.
Genre | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
Online Video Spot | Paid Media | 600 € | 700 € | 800 € Unpaid Media | siehe 1.3 Imagefilm Archivgage | 325 € | 385 €| 450 € | Paid Media Lizenzen: Online/Internet, national, bis zu 1 Jahr. Archivgage Lizenzen: wie 1.3 Webvideo, Internet Basic & Zusatzlizenz Social Media Anmerkung: Die Archivgage wird nicht einzeln, sondern nur als Ergänzung zu Paid Media Lizenzen angesetzt, wenn diese gleichzeitig mit der Paid-Media Lizenz gebucht wird. |
ATV/CTV Video Spot | national | 600 € | 700 € | 800 € | Lizenzen: Adressable TV und Connected TV, national, bis zu 1 Jahr. Anmerkung: Die ATV / CTV Auswertung ist in der Online Paid Media Lizenz nicht inbegriffen. |
Linearer TV Spot | Lizenzen: zur Verwendung im linearen TV-Programm (inkl. Simulcast) auf allen Sendern im jeweiligen Territorium, bis zu 1 Jahr. | |
Linearer TV Reminder | 50 % – 100 % | Lizenzen: wie der Hauptspot. Anmerkung: Wird nur gemeinsam mit dem Hauptspot ausgestrahlt. Die Prozentangabe bezieht sich auf die Hauptspotgage. |
TV Patronat | national | 600 € | 700 € | 800 € | Lizenzen: wie linearer TV Spot, für 1 Sendung bzw. 1 Format auf einem TV Sender. 1 Motiv beinhaltet bis zu 4 Zeit-Versionen. |
ATV/CTV Patronat | national | 600 € | 700 € | 800 € | Lizenzen: wie ATV/CTV Spot, für 1 Sendung bzw. 1 Format auf einem ATV/CTV Sender. 1 Motiv beinhaltet bis zu 4 Zeit-Versionen. |
Kino Spot | Lizenzen: zur Verwendung in allen Kinos im jeweiligen Territorium, bis zu 1 Jahr. | |
POS Spot | national | 600 € | 700 € | 800 € | Lizenzen: bis zu 1 Jahr. Anmerkung: Messe Spots siehe 1.3 Imagefilm. |
Ein zusätzliches Territorium | 100 % | Anmerkung: Werden die Lizenzen um einen zusätzlichen Verwertungsraum erweitert, fallen dafür üblicherweise 100% der Originalgage an, ohne dass der Sprecher oder die Sprecherin dafür ins Studio kommen muss. (z.B. Deutschland UND Österreich = 200% Sprechergage). |
Ein zusätzliches Jahr | 100 % | Anmerkung: Werden die Lizenzen um ein zusätzliches Jahr erweitert, fallen dafür üblicherweise jeweils 100% der Originalgage an, ohne dass der Sprecher oder die Sprecherin dafür ins Studio kommen muss. |
Ein zusätzliches Motiv | 100 % | Anmerkung: Wird aus den Aufnahmen ein zusätzliches Motiv produziert, fällt dafür üblicherweise eine 100% Gage an, ohne dass der Sprecher oder die Sprecherin dafür ins Studio kommen muss. |
Animatic / Narrative / Moodfilm | | 250 € | 300 € | 350 € | Lizenzen: nur interne Nutzung in Pitches und Marktforschung, keine öffentliche Nutzung. |
Layout | | 250 € | 300 € | 350 € | Lizenzen: nur interne Nutzung in Pitches und Marktforschung, keine öffentliche Nutzung. Anmerkung: Die Layoutgage wird bei nachträglicher Verwertung des Motivs mitunter einmalig angerechnet. |
Genre | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
Online Audio Spot | Paid Media | 450 € | 500 € | 550 € Unpaid Media | siehe 1.3 Imagefilm | Lizenzen: Online/Internet, national, bis zu 1 Jahr |
Funk Spot | Lizenzen: zur Verwendung im linearen Radio-Programm (inkl. Simulcast) auf allen Sendern im jeweiligen Territorium, bis zu 1 Jahr. | |
Funk Reminder | 50 % – 100 % | Lizenzen: wie der Hauptspot. Anmerkung: Wird nur gemeinsam mit dem Hauptspot ausgestrahlt. Die Prozentangabe bezieht sich auf die Hauptspotgage. |
Funk Allongen | | 40 € | 110 € | 180 € | Lizenzen: wie der Hauptspot. |
Ladenfunk | Lizenzen: bis zu 1 Jahr. Anmerkung: Die Nutzung in nur einer Handelskette, wird als ‚Ladenfunk regional‘ kalkuliert. | |
Telefon Werbespot | | 250 € | 275 € | 300 € | Lizenzen: Für Werbespots in Telefonwarteschleifen für 1 Telefonanlage, bis zu 1 Jahr. Anmerkung: Reine Telefonansagen ohne werblichen Inhalt siehe Punkt 1.5. Telefonansagen |
Ein zusätzliches Territorium | 100 % | Anmerkung: Werden die Lizenzen um einen zusätzlichen Verwertungsraum erweitert, fallen dafür üblicherweise 100% der Originalgage an, ohne dass der Sprecher oder die Sprecherin dafür ins Studio kommen muss. (z.B. Deutschland UND Österreich = 200% Sprechergage). |
Ein zusätzliches Jahr | 100 % | Anmerkung: Werden die Lizenzen um ein zusätzliches Jahr erweitert, fallen dafür üblicherweise jeweils 100% der Originalgage an, ohne dass der Sprecher oder die Sprecherin dafür ins Studio kommen muss. |
Ein zusätzliches Motiv | 100 % | Anmerkung: Wird aus den Aufnahmen ein zusätzliches Motiv produziert, fällt dafür üblicherweise eine 100% Gage an, ohne dass der Sprecher oder die Sprecherin dafür ins Studio kommen muss. |
Layout | | 250 € | 300 € | 350 € | Lizenzen: Nur interne Nutzung in Pitches und Marktforschung, keine öffentliche Nutzung. Anmerkung: Die Layoutgage wird bei nachträglicher Verwertung des Motivs mitunter einmalig angerechnet. |
Genre | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
Grundlizenz: Internet Basic | bis 2 Min. | 300 € | 350 € | 400 € bis 5 Min. | 450 € | 500 € | 550 € je weitere 5 Min. | 50 € | 100 € | 150 € | Lizenzen: Online/Internet Unpaid Media ohne Social Media (Ausnahme: nicht gelistetes Hosting auf Videoplattformen), weltweit, zeitlich unbegrenzt. Anmerkungen: Es gilt die Textlänge. |
Zusatzlizenz: Social Media | | 50 € | 150 € | 250 € | Lizenzen: zur zusätzlichen Unpaid Media Nutzung auf allen Social Media Plattformen, weltweit, zeitlich unbegrenzt. Anmerkung: Nur als Zusatzlizenz – keine Einzelbuchung. |
Zusatzlizenz: Präsentationen | | 50 € | 150 € | 250 € | Lizenzen: zur zusätzlichen Nutzung auf Präsentationen (online und/oder offline), Messen, Voice of Goddess/God, weltweit, zeitlich unbegrenzt. Anmerkung: Nur als Zusatzlizenz – keine Einzelbuchung. |
Zusätzliche nicht aufgeführte Nutzungslizenzen (z.B. für physische Datenträger etc.) werden frei verhandelt.
Genre | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
Awardfilm / Casefilm | bis 2 Min. | 300 € | 350 € | 400 € bis 5 Min. | 450 € | 500 € | 550 € je weitere 5 Min. | 50 € | 100 € | 150 € | Lizenzen: zur Verwendung auf einer Veranstaltung, ohne Online/Internet oder Messe Verwertung. Hierfür s.o. Webvideo & Zusatzlizenzen. Anmerkungen: Es gilt die Textlänge. |
Mitarbeiterfilm | bis 2 Min. | 300 € | 350 € | 400 € bis 5 Min. | 450 € | 500 € | 550 € je weitere 5 Min. | 50 € | 100 € | 150 € | Lizenzen: nur firmeninterne Mitarbeiterveranstaltungen ohne externe Gäste, im Intranet u.ä., keine Verwendung im B2B Kontakt, zeitlich unbegrenzt. Anmerkungen: Es gilt die Textlänge. Interne E-Learnings s. 1.6 E-Learning & Audioguide |
Die unter Punkt 1.3. aufgeführten Lizenzen beziehen sich ausschließlich auf Unpaid Media Auswertungen. Liegen Paid Media Nutzungen, gesponserte Inhalte, aktive Schaltungen oder POS Auswertungen vor, werde diese nach 1.1. Werbegagen kalkuliert.
Genre | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
Telefonansage | bis 3 Module | 180 € | 240 € | 300 € je weiteres Modul | 50 € | 60 € | 70 € | Lizenzen: 1 Telefonanlage, zeitlich unbegrenzt. Maximale Länge pro Modul: 30 Sekunden. |
Telefon Werbespot | siehe Punkt 1.2. Werbung |
Genre | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
E-Learning – intern | bis 5 Min. | 300 € | 350 € | 400 € je weitere 5 Min. | 60 € | 75 € | 90 € | Lizenzen: Nur intern: Mitarbeiterschulungen, Schulungsvideo, After-Sales-Texte, Tutorials, etc.. Keine öffentliche Nutzung, keine Marketinginhalte. Zeitlich unbegrenzt. Anmerkung: Es gilt die Textlänge. Ggf. muss die Anzahl der Filme / Module mit in die Berechnung einfließen. |
Audioguide | bis 5 Min. | 300 € | 350 € | 400 € je weitere 5 Min. | 60 € | 75 € | 90 € | Lizenzen: Zur Nutzung in Audioguides für Ausstellungen, Museen, Stadtführungen, Kultur- und Kunstprojekten. Keine Marketinginhalte. Zeitlich unbegrenzt. Anmerkung: Es gilt die Textlänge. |
Marketinginhalte sowie öffentliche E-Learnings werden üblicherweise nach 1.3. Imagefilm kalkuliert.
Genre | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
Podcast – Inhalte | bis 5 Min. | 300 € | 350 € | 400 € je weitere 5 Min. | 60 € | 75 € | 90 € | Gilt für redaktionelle Inhalte eines Podcasts. Lizenzen: 1 Folge, online, weltweit, zeitlich unbegrenzt. Es gilt die Textlänge. |
Nicht-kommerzieller Podcast – Verpackung | bis zu 3 Folgen | 175 € | 200 € | 225 € unbegrenzte Serienlizenz | 400 € | 450 € | 500 € | Anmerkung: Gilt für ein oder mehrere Verpackungsmodule (Intro / Outro / Ansagen) bis zu einer Gesamtlänge von 1 Minute, einzusprechen in 1 Aufnahmesession. Lizenzen: Zur Wiederverwertung in 3 Folgen bzw. allen Folgen einer Podcast Serie. |
Marketing Podcast – Verpackung | bis zu 3 Folgen | 275 € | 300 € | 325 € unbegrenzte Serienlizenz | 850 € | 900 € | 950 € | Anmerkung: Gilt für ein oder mehrere Verpackungsmodule (Intro / Outro / Ansagen) von Podcasts mit kommerziellen Inhalten bis zu einer Gesamtlänge von 1 Minute, einzusprechen in 1 Aufnahmesession. Lizenzen: Zur Wiederverwertung in 3 Folgen bzw. allen Folgen einer Podcast Serie. |
Die Gagen beziehen sich auf Audio-Podcasts. Video-Podcasts fallen unter 1.3. Webvideo.
Werbespots in Podcasts und werbliche Podcast-Verpackungen (z.B. Sponsorings) werden immer nach 1.2. Werbegagen berechnet.
Genre | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
Hörbuch | | 250 € | 350 € | 450 € | Preis pro ‚Final Audio Hour‘ (FAH) Lizenzen: Der Umfang der abzutretenden Lizenzen sowie die Frage einer Gewinnbeteiligung bestimmen maßgeblich den Preis pro Final Audio Hour. |
Genre | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
Games | Erste Stunde | 200 € | 250 € | 350 € Folgestunde | 150 € | 200 € | 350 € | Lizenzen: Zur Nutzung der Sprachaufnahmen innerhalb der Games aller Kategorien: ‚Indie‘ (A), ‚Mittelgroß‘ (AA) und ‚Tripple-A‘ (AAA). Anmerkung: Die Gage für die erste Stunde fällt an jedem weiteren Aufnahmetag und bei jedem weiteren Projekt am selben Aufnahmetag erneut an. |
Die (zusätzliche) Nutzung der Sprachaufnahmen für werbliche Zwecke wird üblicherweise nach 1.1. Werbegagen honoriert.
Genre | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
Kommentar-Stimme | | 10 € | 15 € | 20 € | Preis pro Netto-Sendeminute. Lizenzen: Zur nicht werblichen Nutzung redaktioneller Inhalte für eine Sendung, weltweit, zeitlich unbegrenzt. |
Overvoice–Stimmen | | 5 € | 10 € | 15 € | Preis pro Netto-Sendeminute. Lizenzen: Zur nicht werblichen Nutzung redaktioneller Inhalte für eine Sendung, weltweit, zeitlich unbegrenzt. |
Mindestgage Overvoice & Kommentar-Stimme | | 150 € | 250 € | 350 € | Pro Sprecher:in, Produktion (Serie / Sendung / Film), Session und angefangener Studiostunde. Anwendbar bei kürzeren Formaten oder sehr geringen Sprechanteilen. |
Genre | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
Audiodeskription | | 5 € | 6 € | 7 € | Preis pro Netto-Sendeminute. Lizenzen: Nur zur nicht werblichen gemeinsamen Nutzung mit dem Originalprogramm. |
Mindestgage | | 150 € | 200 € | 350 € | Pro Sprecher:in, Sendung und Session. |
Das Einsprechen einiger Overvoice Einsätze innerhalb der Audiodeskription wird mit der Mindestgage abgegolten, unabhängig von der Länge der Produktion.
Genre | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
Funk Spot | lokal | 60 € | 75 € | 100 € | Lizenzen: zur Verwendung im linearen Radio-Programm (inkl. Simulcast) auf allen Sendern im jeweiligen Territorium, bis zu 1 Jahr. |
Online Video Spot | nur Paid Media | Lizenzen: Ausschließlich für kleine Online/Internet Paid Media Auswertungen bis zu einem Mediabudget von 5.000 Euro für 3 Monate für Kleinst-, Kleine- und Mittlere Unternehmen (KMU). Kein gelistetes Hosting, keine Unpaid Media Nutzung – Laufzeit bis zu 3 Monate. Anmerkung: Media Auswertungsbelege müssen ungefragt vorgelegt werden. |
Das kleinräumige Segment stellt einen eigenständigen Markt dar, der nur auf Anfrage von Sprecher:innen
im eigenen Studio bedient wird.
Eine eigene TTS Gagenliste ist online auf den Seiten des Sprecherverbands zu finden unter:
Die folgenden Gagenoptionen und Pakete werden nur von einigen Sprecher:innen und nur nach vorheriger Anfrage angeboten.
Option | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
Session Fee | Stundenpauschale | 600 € | 650 € | 700 € | Lizenzen: nur interne Nutzung in Pitches und Marktforschung, keine öffentliche Nutzung. |
Alternativ zur üblichen Abrechnung nach einzelnen Motiven kann vor der Aufnahme eine Vergütung nach der Session Fee beim Sprecher oder bei der Sprecherin angefragt werden, wodurch er oder sie uneingeschränkt für die gestalterische Arbeit an Text und Spots zur Verfügung steht, ohne dass die Anzahl der gesprochenen Motive und Textalternativen bei der Abrechnung eine Rolle spielt.
Die Session Fee deckt jedoch keine öffentlichen Verwertungslizenzen an den entstandenen Aufnahmen ab. Diese müssen bei Bedarf gesondert zusätzlich erworben werden.
Werden Motive, die im Rahmen einer Session Fee entstanden sind, öffentlich ausgewertet, kann mitunter an die zu zahlende Verwertungsgage pro Session einmalig ein Layouthonorar angerechnet werden.
Umfang | Gage | |
Zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte Räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte (weltweit) Medial unbegrenzte Nutzungsrechte | mindestens mindestens mindestens | 3-facher Einzelpreis (300%) 4-facher Einzelpreis (400%) 4-facher Einzelpreis (400%) |
Will die Auftraggeberseite zeitlich, räumlich oder medial unbegrenzte Nutzungsrechte an einem eingesprochenen Motiv erwerben, bieten einige Sprecher:innen an, den Einzelpreis des Motivs mit den genannten Faktoren zu multiplizieren. Die dadurch ermittelte Gage gilt jedoch nur zur unbegrenzten Nutzung eines Motivs. Die Nutzung der Aufnahmen für weitere Motive ist darin nicht inkludiert und wird zusätzlich vergütet.
Will die Auftraggeberseite verschiedene unbegrenzte Nutzungen miteinander kombinieren (z.B. zeitlich & räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte), können dafür die jeweiligen Faktoren miteinander kombiniert werden.
Beispiel:
Zeitlich & räumlich unbegrenzte Nutzung = 3-fach x 4-fach = 12-facher Einzelpreis (1.200%)
Mögliche bereits vorab erworbene Nutzungsrechte werden beim Erwerb unbegrenzter Nutzungsrechte nicht angerechnet. Gleichermaßen wird bei sukzessiven Nachbuchungen einzelner Folgejahre bzw. zusätzlicher Territorien oder weiterer Medien jeweils eine 100%ige Verwertungsgage angesetzt.
Diese Paketbeispiele dienen zur Veranschaulichung möglicher Rabattierungen und sind weder verbindlich noch vorauszusetzen. Jede:r Sprecher:in kalkuliert unabhängig.
Paket DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz)
Paketumfang | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
DACH | 2,5 – 2,8 fach | Lizenzen: jeweils wie nationale Einzelgagen pro Land. Laufzeit bis zu 1 Jahr. |
Die Länder Deutschland (D), Österreich (A) und die Schweiz (CH) werden bei Einzelbuchungen jeweils mit einer vollen nationalen Gage vergütet (insgesamt also eine 3-fache Gage). Werden die Lizenzen für die drei Länder im Paket (DACH) erworben, bieten manche Sprecher:innen einen vergünstigten Paketpreis in Höhe des 2,5 – 2,8-fachen der jeweiligen Einzelgage an.
Paket Online & ATV/CTV
Paketumfang | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
Online & ATV/CTV | 1,5 – 1,8 fach | Lizenzen: wie Einzelgage Online Video Spot – Paid Media und Einzelgage ATV/CTV. Gilt für 1 Motiv. Anmerkung: Die Jahreslizenz beginnt ab Schaltung im ersten Medium. |
Wenn im Paket erworben, berechnen manche Sprecher:innen nur den 1,5 – 1,8 fachen Preis der Online Paid Media Lizenz (und damit weniger als die Summe der Einzelpreise) für die einjährige Paid Media und ATV/CTV Nutzung eines Motivs.
Paket Funk & Online
Paketumfang | Gage | Lizenzen & Anmerkungen |
Funk & Online | 1,5 – 1,8 fach | Lizenzen: wie Einzelgage Funk Spot und Einzelgage Online Audio Spot – Paid Media. Gilt für 1 Motiv. Anmerkung: Die Jahreslizenz beginnt ab Schaltung im ersten Medium. |
Wenn im Paket erworben, berechnen manche Sprecher:innen nur den 1,5 – 1,8-fachen Preis (und damit weniger als die Summe der Einzelpreise) für die Nutzung eines Audiospots im Funk und Online Paid Media. Dieses Paket bezieht sich ausschließlich auf Audiospots, auch im kleinräumigen Segment. Es wird nicht auf Videospots angewendet.
Werden große Auftragsvolumen im oberen vierstelligen Bereich oder darüber hinaus im Paket erworben, sind Mengenrabatte zwischen 5% und 20% nicht unüblich.
Diese werden auf Basis aller gagenbeeinflussenden Faktoren einer Anfrage frei verhandelt.
Formel zur Umrechnung: Wortanzahl zu Textlänge
Selbstverständlich verlangt jeder Auftrag seine individuelle Text-Interpretation und damit auch Sprechgeschwindigkeit. Dennoch hilft die folgende Formel grob dabei, geschriebenen Text in gesprochene Textlänge umzurechnen.
900 Zeichen inkl. Leerzeichen = ca. 1 Minute gesprochener Text.
Dabei sollten lange Zahlen (1974 = neunzehnhundertvierundsiebzig) sowie Abkürzungen (bzw. = beziehungsweise) zwar im Sprechertext als Ziffern bzw. abgekürzt geschrieben sein, aber bei der Messung der Textlänge ausgeschrieben berücksichtigt werden.
Maximale tägliche Produktionszeit für Sprecher:innen
Ein Studiotag für Sprecher:innen ist auf maximal 6 Stunden reine Produktionszeit begrenzt.
Künstlersozialabgaben
Für jedwede künstlerische Leistungen ist nach §24 KSVG (KünstlerSozialVersicherungsGesetz) selbstständig vom Auftraggeber eine Künstlersozialabgabe an die KSK (KünstlerSozialKasse) abzuführen. Weitere Informationen dazu unter: www.kuenstlersozialkasse.de.
Informationspflicht durch die Auftraggeberseite
Die Auftraggeberseite ist nach §32c UrhG verpflichtet, der Sprecherin oder dem Sprecher über die Nutzung der aufgenommenen Sprache Auskunft zu erteilen. Weitere Informationen dazu im VDS-Glossar unter:
www.sprecherverband.de/glossar/informationspflicht-bei-verwertung
Die Höhe einer Sprechergage basiert maßgeblich auf der Frage, wie und in welchem Umfang die aufgenommene Sprache genutzt wird und dementsprechend welche Verwertungsrechte die Auftraggeberseite im Detail erwirbt. Kurzum: Die Nutzung bestimmt die Gage.
Somit stellen sich für die finale Ermittlung einer Sprechergage folgende konkrete Fragen:
- Für welches Genre wird gesprochen?
(z.B. Werbung, Hörbuch, Dokumentarfilm, E-Learning usw.) - Für wie viele Motive, Sendungen oder Produktionen werden die Aufnahmen verwendet?
- In welchem Medium werden die Aufnahmen verwendet?
(z.B. TV, Radio, Internet, App, CD…) - In welchem räumlichen Umfang werden die Aufnahmen verwendet?
(z.B. regional, national, weltweit) - In welchem zeitlichen Umfang werden die Aufnahmen verwendet?
(z.B. bis zu 1 Jahr, mehrere Jahre, zeitlich unbegrenzt)
Wenn diese Informationen vorliegen, können die dementsprechenden Einzelgagen mit ihren jeweiligen Verwertungsrechten nach dem Baukastenprinzip zum benötigten Verwertungsumfang zusammengesetzt werden.
Eine vollumfängliche, pauschale Abtretung aller Rechte an der aufgenommenen Sprache im eigentlichen Sinne eines „Total Buyouts“ widerspricht dem Grundgedanken der lizenzbasierten Sprechergagenstruktur und ist somit nicht im Sinne der Sprecher:innen. Der Grund: Bei dieser Art Rechteabtretung ist der Nutzungsumfang nicht mehr abzusehen und somit nicht zu berechnen. Die Summe aller theoretisch denkbaren Nutzungen würde in diesem Fall ins Unendliche steigen – und somit auch die Gage. Insofern steht die Auftraggeberseite in der Pflicht, die Nutzung der aufgenommenen Sprache stets transparent zu kommunizieren und genießt gleichzeitig den Vorteil, nur die Lizenzen zu erwerben, die sie tatsächlich benötigt.
Ein späterer Erwerb zusätzlich benötigter Verwertungslizenzen hingegen ist in Rücksprache mit der Sprecherin oder dem Sprecher stets möglich. Dies muss vor der jeweiligen Veröffentlichung passieren und von der Auftraggeberseite aktiv initiiert werden.
Die Zeit, die Sprecher:innen im Studio verbringen, spielt in den meisten Fällen für die Ermittlung einer Sprechergage keine Rolle.
Nach den erhobenen Durchschnittsgagen ergeben sich folgende Beispielrechnungen:
Rechenbeispiel 1: Einzelgagen / Einzelauswertungen
Eine Auftraggeberin bucht eine Sprecherin für eine Werbekampagne. Im Studio werden zwei Motive eingesprochen: ein 30-Sekünder und ein 15-Sekünder.
Der 30-Sekünder soll national für 1 Jahr im TV und im Internet (Paid Media) geschaltet werden. (1 Land / 1 Jahr / 2 Medien)
Der 15-Sekünder soll nur im Internet (Paid Media) geschaltet werden – dafür aber 2 Jahre lang. (1 Land / 2 Jahre / 1 Medium)
Demnach berechnet sich die Sprechergage wie folgt:
Motiv 30-Sekünder | |
Lizenz: TV / national / 1 Jahr | 700 Euro |
Lizenz: Internet Paid Media / national / 1 Jahr | 700 Euro |
Motiv 15-Sekünder | |
Lizenz: Internet Paid Media / national / Erstes Jahr | 700 Euro |
Lizenz: Internet Paid Media / national / Zweites Jahr | 700 Euro |
Sprechergage gesamt (netto) 2.800 Euro
Rechenbeispiel 2: Archivgage
Die Auftraggeberin aus Rechenbeispiel 1 muss die beiden Motive (30-Sekünder & 15-Sekünder) nach Ablauf des jeweils erworbenen Lizenzzeitraums aus ihren Webauftritten löschen.
Obwohl sie die Spots nicht mehr aktiv schalten will (Paid Media), möchte sie sie gerne in ihrem Youtubekanal und auf ihrer Webseite „liegen lassen“ (Unpaid Media).
Sie erwirbt (zusätzlich zur Zahlung aus Rechenbeispiel 1) die dafür benötigten Lizenzen pro Motiv. In diesem Fall spricht man von einer „Archivgage„.
Motiv 30-Sekünder | |
Lizenz: Internet Basic & Social Media / zeitlich unbegrenzt | 385 Euro |
Motiv 15-Sekünder | |
Lizenz: Internet Basic & Social Media / zeitlich unbegrenzt | 385 Euro |
Zusätzliche Sprechergage gesamt (netto) 770 Euro
Rechenbeispiel 3: Werbung Session Fee mit Auswertung
Ein Auftraggeber bucht bei einer Sprecherin eine Session Fee. Er lässt die Sprecherin in einer 50-minütigen Session diverse Text- und Interpretationsideen ausprobieren. Nachträglich produziert er aus den Aufnahmen 4 verschiedene Funk-Spots, die 1 Jahr deutschlandweit in diversen Radiosendern ausgestrahlt werden.
Demnach berechnet sich die Sprechergage wie folgt:
Berechnung | ||
Session Fee | 1. Stunde pauschal | 650 Euro |
4 Motive | Lizenzen: Funk / national / 1 Jahr (á 500 Euro/Motiv) | 2.000 Euro |
abzüglich | anzurechnen: 1x Layouthonorar aus Session Fee | -300 Euro |
Sprechergage gesamt (netto) 2.350 Euro
Rechenbeispiel 4: Layoutgage – bei Auswertung Differenzzahlung
Ein Auftraggeber will einen Funkspot produzieren. Er ist sich unsicher, welche seiner beiden Textfassungen überzeugender ist und möchte sie vorerst in der Marktforschung testen. Er lässt eine Sprecherin im Studio die Texte für beide Varianten einsprechen.
In diesem Fall ist jede eingesprochene Textvariante als ein Motiv abzurechnen. Da die beiden Motive fürs erste nicht öffentlich ausgewertet werden, werden sie als ‚Layout‚ berechnet:
Berechnung | ||
2 Motive | Layout / nur intern (á 300 Euro/Motiv) | 600 Euro |
Sprechergage gesamt (netto) 600 Euro
Die Marktforschung ergibt, welches der beiden Motive überzeugt. Der Auftraggeber schaltet dieses Motiv daraufhin ein Jahr lang national im Radio.
In diesem Fall muss für die Verwertung eine Funkspot-Gage national angesetzt werden. Allerdings wird die für dieses Motiv bereits gezahlte Layoutgage einmalig an die zu zahlende Verwertungsgage angerechnet, so dass nur noch die Differenz gezahlt werden muss.
Berechnung | ||
1 Motiv | Lizenzen: Funk / national / bis zu 1 Jahr | 500 Euro |
abzüglich | anzurechnen: 1x bereits gezahltes Layouthonorar | -300 Euro |
Sprechergage gesamt (netto) 200 Euro
Hinweis: Ein gezahltes Layouthonorar kann nur einmal angerechnet werden. Für Nachgagen (z.B. Folgejahre oder weitere Medien…) muss eine volle Verwertungsgage (100%) angesetzt werden. (Siehe Rechenbeispiel 5)
Rechenbeispiel 5: Nachgage
Der Auftraggeber aus Rechenbeispiel 4 will seinen Funkspot ein zweites Jahr schalten. Er steht in der Pflicht, die dafür benötigten Lizenzen vor Beginn des zweiten Jahres von der Sprecherin zu erwerben. Er bittet sie, ihm eine Nachgage für ein weiteres Jahr zur nationalen Auswertung im Radio zu berechnen.
Die Sprecherin stellt in dem Fall folgende Rechnung:
Berechnung | ||
1 Motiv | Lizenzen: Funk / national / 1 Jahr | 500 Euro |
Sprechergage gesamt (netto) 500 Euro
Die Sprecherin muss in diesem Fall nicht erneut ins Studio kommen. Da sie aber die Nutzungslizenzen verlängert, wird die volle (Verwertungs-)Gage fällig. Dieser Gage werden keine vorab geleisteten Zahlungen angerechnet.
Die im Gagenkompass aufgeführten Sprechergagen enthalten keine Kosten für das Tonstudio, welches für die Durchführung der Aufnahme durch die Auftraggeberin extern hinzugebucht werden muss.
Bietet der Sprecher Aufnahmen auch aus dem eigenen Homestudio an, so empfiehlt der Gagenkompass, bei auftraggebenden Tonstudios keinen Aufpreis für diese Nutzung zu veranschlagen, sofern die Aufnahme als Remote-Session mit zugeschaltetem Engineering durchgeführt wird.
Wird der Sprecher direkt vom Endkunden, einer Filmproduktion, Agentur o.ä. aus seinem Homestudio gebucht, so sind nachfolgende Vergütungen, abhängig von der Qualität des Studios und der zu erbringen Engineeringing Leistung, üblich:
Option | Gage | Anmerkungen |
Aufnahme | pro Stunde | 50 € | 100 € | 150 € | Studiokosten werden immer pro angefangener Stunde berechnet, unabhängig davon, ob die volle Stunde ausgeschöpft wird. |
Postproduktion Schnitt, Tonbearbeitung, Mastering | pro Stunde | 50 € | 100 € | 150 € | Die Postproduktion wird immer pro angefangener Stunde berechnet, unabhängig davon, ob die volle Stunde ausgeschöpft wird. |