In Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Tonstudios (V.D.T.S. e.V.) und mit Unterstützung der Anwälte beider Verbände, hat der VDS einen Muster-Rahmenvertrag für die Zusammenarbeit von Auftraggeber:innen und selbstständigen Sprecher:innen (freien Mitarbeiter:innen) erstellt.
Diesen kannst du dir als Auftraggeber:in oder Sprecher:in herunterladen, anpassen und für deine Zusammenarbeit nutzen, auch wenn du nicht Mitglied in einem der Verbände bist.
Der Rahmenvertrag regelt die allgemeine Zusammenarbeit zwischen Sprecher:in und Auftraggeber:in. Er muss nur einmalig abgeschlossen und nicht für jedes Projekt erneuert werden.
Der Rahmenvertrag ersetzt nicht die AGB des/der Sprecher:in und regelt nicht die projektbezogenen Verwertungsrechte und Gagen, welche immer vor Beauftragung abgeklärt sein und in der Rechnung des/der Sprecher:in aufgeführt sein müssen. Er regelt vielmehr das Arbeitsverhältnis zwischen Sprecher:in und Studio und dient als Absicherung für beide Seiten über die selbstständige Tätigkeit und daraus resultierende Rechte, Pflichten und Freistellungen von Ansprüchen/Haftung (z.B. bei Krankheit, Urlaub, Verletzung etc. des/der Sprecher:in).
Für die Vereinbarung der projektbezogenen Details kannst du das Dokument „Einzelabruf – Freie Mitarbeit“ nutzen.
Oder diese, wie gewohnt, per E-Mail vereinbaren.