Simulcast

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Der Begriff ‚Simulcast‘ beschreibt die simultane Übertragung eines linearen Rundfunk-Programms über verschiedene technische Kanäle. So werden heutzutage beispielsweise fast alle TV- und Radioprogramme zusätzlich zu ihrer terrestrischen Ausstrahlung parallel auch über einen Internetstream oder über digitale Kabelnetze zur Verfügung gestellt.

Bei Werbegagen für Sprecher:innen muss laut Empfehlung der VDS-Gagenliste ein über Simulcast in mehreren Medien gleichzeitig ausgestrahltes Programm nur einmal für das Hauptmedium lizensiert werden, solange die Simulcast-Übertragung den Verwertungsraum nicht offiziell ausweitet.

So fällt zum Beispiel für die parallele Ausstrahlung eines linearen Radioprogramms durch einen Internetstream keine zweite Verwertungsgage an.

Wird allerdings vor den Streamstart eines laufenden Programms ein Spot „vorgeschaltet“ (PreRoll), was bei vielen Streaming-Apps der Fall ist, handelt es sich nicht um Simulcast sondern um ein zusätzliches Verwertungsmedium (in diesem Fall: Internet Paid Media), welches dementsprechend zusätzlich kalkuliert werden muss.