Man spricht von einer ‚Nachgage‘ wenn auslaufende Verwertungslizenzen verlängert oder bestehende erweitert werden, ohne dass dafür neue Sprachaufnahmen hergestellt werden müssen.
Die Höhe der Nachgage richtet sich nach dem Umfang der neu bzw. zusätzlich zu erwerbenden Lizenzen.
Will Auftraggeber:in beispielsweise einen TV-Spot in geänderter Form als eine neues Motiv veröffentlichen oder nach Ablauf des ersten Jahres für ein weiteres Jahr ausstrahlen, fällt für diese Wiederverwertung eine 100%ige Originalgage als Nachgage an, die er/sie vorab und unaufgefordert von Sprecher:in erwerben muss (siehe Informationspflicht bei Verwertung).