Anrufbeantworter / Telefonansage

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Anrufbeantworter sind Ansagen, die auf telefonischem Wege kurze Nachrichten oder Aufforderungen vermitteln. Dies können z.B. Mitteilungen über die regulären Öffnungszeiten einer Firma sein oder die Angabe von Durchwahlnummern, zur Erreichung einer bestimmten Abteilung.

Die Rechte für Telefonansagen werden im Gagenkompass zeitlich unbegrenzt, jedoch nur für einen Anbieter angegeben. Sie können also nur von einem Unternehmen für ihre eigenen Ansagen verwendet werden und nicht von einem Unternehmen an eine Vielzahl an Endkunden weiterverkauft werden. Werbung in diesen Ansagen ist explizit ausgeschlossen und wird nach Werbegagen berechnet.

Eine Telefonansage gliedert sich in Module, welche mit je max. 30 Sekunden berechnet werden. Die Grundgage umfasst drei Module und kann dann, in der gleichen Aufnahmesession, um beliebig viele Module ergänzt werden, ist jedoch immer zahlbar, auch wenn weniger als drei Module benötigt werden. Werden in einer späteren Aufnahme einzelne Ansagen ergänzt, so ist die Grundgage erneut zahlbar.

Warteschleifen von Telefonvermittlungen oder von aufwendigen und z.T. interaktiven Hotlines, die als strategisches Marketinginstrument eingesetzt werden oder kostenpflichtige Inhalte abspielen, sind wesentlich umfangreicher und fallen nicht unter die Definition Anrufbeantworter/Telefonansage.