Statement zur KI-Ausschlussklausel

17. Oktober 2024

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Als Interessenvertretung der professionellen Sprecher:innen in Deutschland sieht der VDS es als seine Aufgabe an, die Selbstbestimmung der Mitglieder zu bewahren und ihnen die Option zu geben, einer Nutzung ihrer jahrzehntelang ausgebildeten Stimmen für KI-Systeme komplett zu widersprechen. Alle Künstler:innen müssen die Freiheit haben, selbstbestimmt über die Nutzung ihrer auch persönlichkeitsrechtlich geschützten Stimme zu entscheiden.

Der VDS vertritt, nach Rücksprache mit seinem juristischen Vertreter und denen der europäischen Mitgliedsverbände von United Voice Artists, die Position, dass nur eine explizite KI-Ausschlussklausel in Verträgen bzw. im Rahmen von Rechteübertragungen – sei es für Synchron, Games, Hörbuch oder alle anderen Bereiche – mit Sicherheit festlegen kann, dass Aufnahmen weder in KI-Systeme zum Trainieren dieser (s. Neural Learning) eingefüttert, noch Stimmen geklont oder gemorpht werden dürfen.

Die aktuellen Rechteübertragungsklauseln mit der Erlaubnis für umfassende Bearbeitungen und dem Recht, die Aufnahmen auch für noch unbekannte Nutzungsarten verwenden zu dürfen, lassen hier viel Spielraum für Interpretation offen. Deshalb ist dringend zu empfehlen, durch eine Ausschlussklausel Sicherheit zu schaffen.

Auch wenn man unterstellt, dass KI-Nutzungen nach deutschem Gesetz auch ohne Ausschlussklausel nicht erlaubt seien, so müssten diese nachträglich von uns Sprechenden erst einmal bewiesen werden, was sich in der Praxis als kaum möglich erweist.
Und selbst wenn der Beweis erbracht werden könnte, besitzen die wenigsten die finanziellen und zeitlichen Privilegien, die eigenen Rechte, ggf. in einem internationalen Rechtsstreit gegen große Konzerne, geltend zu machen und letztlich einzuklagen. Hinzu kommt, dass selbst bei einer erfolgreichen Klage das Ergebnis faktisch ggf. nur eine Vergütung, nicht jedoch die vollständige Entfernung der KI-Trainingsdaten oder des KI-Outputs bedeutet, da beides sich in vielen Fällen im Nachhinein nicht mehr entfernen lässt (s. Neural Learning).

Die Tatsache, dass bei Vorlage unserer Klausel viele Publisher mit eigenen Klauseln antworten, die eine Nutzung „durch das Hintertürchen“ weiterhin möglich machen, zeigt auch, dass es auf deren Seite ein zum Teil unzureichendes Verständnis für die Rechtslage in Deutschland gibt. Erst unsere klare Linie hinsichtlich eines kompletten Ausschlusses hat die Publisher aufhorchen lassen und ihnen vermittelt, dass wir in Europa nicht nach dem Prinzip „Ask forgiveness, not permission“ (Nachträglich um Vergebung bitten, statt vorab um Erlaubnis zu fragen) handeln und als ausübende Künstler:innen keine Zahnrädchen in der Maschine der Publisher sind.

Erst wenn dieses Recht zur freien Entscheidung aller Sprechenden über die Nutzung Ihrer Stimmen und stimmlichen Parametern von allen Beteiligten respektiert wird, kann auf Augenhöhe über eine Vergütung für diejenigen verhandelt werden, die der Nutzung nicht widersprechen möchten.